Nachhaltig Zukunft gestalten!
Den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft fördern. Das können Sie, indem Sie in Ihrem Testament neben Ihren Erb*innen die Universitäts-Gesellschaft Hamburg mit einem Vermächtnis bedenken.
Sollten Sie keine gesetzlichen oder von Ihnen zu benennende Erb*innen haben, können Sie die gemeinnützige Organisation natürlich auch als Erbin einsetzen. Der Gesetzgeber stellt diese Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen steuerfrei, so dass ein Erbe oder ein Vermächtnis ohne Abzug von Erbschaftssteuer dem gemeinnützigen Zweck zufließt.
Für ein Vermächtnis in Form einer Spende bezeichnen Sie die Universitäts-Gesellschaft testamentarisch bitte wie folgt:
Universitäts-Gesellschaft Hamburg e.V.
Edmund-Siemers-Allee 1
20146 Hamburg
VR 16478 Steuernummer 17/440/00773